Subadministrator: Verwaltbare Ressourcen zuweisen
Sobald eine Person die Rolle Subadministrator zugewiesen hat, kann der Administrator in der Personenverwaltung bei dieser Person sogenannte Verwaltbare Ressourcen definieren (vgl. Screenshot). Dadurch legt der Administrator fest, welche Personen bzw. welche Kurse der Subadministrator verwalten darf.
Verwaltbare Personen
Welche Personen ein Subadministrator verwalten darf, wird über die verwaltbaren Ressourcen Organisationseinheit und Tätigkeit definiert. Sie sind als Filter für die Personentabelle zu verstehen. D.h. ein Subadministrator darf nur die Personen verwalten, bei denen die eingestellten Filter (Organisationseinheit, Tätigkeit) zutreffen.
Wichtig hierbei ist, dass die beiden Filter als UND-Filter funktionieren. D.h. nur wenn bei einem User beide Kriterien zutreffen, kann dieser vom Subadmin verwaltet werden.
Beispiele:
- wenn sowohl eine Organisationseinheit als auch eine Tätigkeit als verwaltbare Ressource definiert sind, dann muss eine Person auch beide Kriterien erfüllen, um von diesem Subadmin verwaltet werden zu können
- Wenn ein Subadmin als verwaltbare Ressource nur eine Organisationseinheit definiert hat aber keine Tätigkeit, dann kann er alle Personen verwalten, die in dieser Organisationseinheit drin sind, egal ob und welche Tätigkeit sie haben.
- Umgekehrt funktioniert es natürlich gleich: Wenn ein Subadmin nur eine Tätigkeit definiert hat (z.B. Account Manager) und keine Organisationseinheit, dann kann er alle Personen verwalten, die als Tätigkeit „Accountmanager" haben, egal ob und in welcher Organisationseinheit sie sind
- Wenn ein Subadmin weder Organisationseinheit noch Tätigkeit definiert hat, kann er gar keine Personen verwalten.
Verwaltbare Kurse
Welche Kurse ein Subadministrator verwalten darf, wird über die verwaltbare Ressource Thema festgelegt. Der Subadmin darf dadurch nur Kurse veralten, die mit diesem Thema verknüpft sind.