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Abgeschlossene Praxisaufträge löschen

Abgeschlossene oder bereits eingereichte Praxisaufträge können nicht direkt gelöscht werden. Stattdessen müssen sie Schritt für Schritt in einen früheren Status zurückgesetzt werden. Diese Aufgabe kann nur von der/dem zuständigen Berufsbildner/in durchgeführt werden.

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Zuerst wird der Praxisauftrag wieder auf „Eingereicht“ zurückgesetzt. Anschliessend setzt man ihn auf „In Arbeit“ und danach auf „In Vorbereitung“. Erst in diesem Status ist es möglich, den Auftrag zu löschen.

Wichtig zu beachten: Die Funktionen zum Zurücksetzen auf „In Arbeit“ sowie zum Löschen sind etwas versteckt und befinden sich im Kontextmenü.

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